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Berufsbild der Pfarrsekretärin 

Die Pfarrsekretärin gehört im "Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen  (ABD)" zu den kirchenspezifischen Berufen, Beschäftigte im Pfarrbüro.

Hier heißt es im Teil C, 8. Dienstordnung für Beschäftigte im Pfarrbüro:

1 Die Tätigkeit der Beschäftigten im Pfarrbüro stellt einen Verwaltungsdienst in der Kirche dar, der für die Arbeit der pastoralen Dienste in der Gemeinde von besonderer Bedeutung ist.
2 In vielen Fällen haben die Beschäftigten im Pfarrbüro ersten oder alleinigen Kontakt mit Personen, die das Pfarrbüro aufsuchen und somit hat ihre Tätigkeit auch eine pastorale Zielrichtung.

§ 1 Einstellungsvoraussetzungen
1 Fachliche Voraussetzungen sind eine abgeschlossene Berufsausbildung im kaufmännischen Bereich bzw. im Verwaltungsbereich oder gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen.
2  Persönliche Voraussetzungen sind insbesondere die Zugehörigkeit zur Katholischen Kirche, menschliche Reife, Kontaktfähigkeit, Bereitschaft zur Teamarbeit, Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit, Einfühlungsvermögen, Taktgefühl und Diskretion.

Den gesamten Wortlaut der Dienstordnung finden Sie im ABD in seiner jeweils aktuellen Fassung unter 

https://www.onlineabd.de/download/aktuelle-version