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Die Pfarrsekretärin / der Pfarrsekretär wird auf Beschluss der Kirchenverwaltung von der Kirchenstiftung für die Aufgaben im Pfarrbüro angestellt. Dienstvorgesetzter mit Weisungsbefugnis ist der Pfarrer, bzw. Kirchenverwaltungsvorstand oder die vom Erzbischof mit den pfarrlichen Seelsorgeaufgaben betraute Person.