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Mitgliederversammlung

Einmal jährlich lädt die 1. Vorsitzende satzungsgemäß alle Mitglieder des Berufsverbandes schriftlich zur ordentlichen Mitgliederversammlung ein. Üblicherweise findet diese im Herbst statt. 

Die Tagesordnung der Versammlung wird von der Vorstandschaft festgelegt, allerdings ist es jedem Mitglied möglich, bis zu einer in der Einladung genannten Frist schriftliche Anträge zur Tagesordnung bei der 1. Vorsitzenden einzureichen.

Wichtige Punkte in der Mitgliedversammlung sind der Jahresbericht der Vorstandschaft ebenso wie der Bericht der Kassenprüfer. Alle 4 Jahre finden die Neuwahlen der Vorstandschaft statt.

Ein Protokoll der Sitzung wird im Newsletter des Berufsverbands "Info Intern" veröffentlicht. Dieser ist im Internen Mitgliederbereich abrufbar. Zudem finden Sie die Protokolle der Mitgliederversammlungen der letzten Jahre ebenfalls im Internen Mitgliederbereich.

Nähere Erläuterungen zur Mitgliederversammlung finden Sie in der Satzung.